Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Stand: 07.10.2016
Hier finden Sie die AGB für:
Kunden aus Deutschland (vioma GmbH)
General terms and business conditions
Kunden aus Österreich (vioma online marketing & consulting GmbH)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der vioma GmbH, Industriestraße 27, 77656 Offenburg
1. Geltung
(1) Diese AGB der vioma GmbH Offenburg (im Folgenden: vioma) gelten für alle Verträge, die mit vioma geschlossen werden.
(2) vioma erbringt eine Vielzahl von Leistungen insb. rund um den Online-Auftritt von Hotel & Tourismus. Diese AGB ergänzen die Einzelvereinbarungen zu den jeweils vom Kunden beauftragten Leistungen. Soweit die Einzelvereinbarungen abweichende Regelungen vorsehen, gehen diese vor.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von vioma schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
2. Systemzugang/Passwort
Kunden können auf Wunsch einen eigenen Zugang zu Buchungssystemen von vioma erhalten (z.B. Clearing Station). Der Kunde erhält für den Zugriff ein Passwort, das er vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern hat. Er darf es nur an Personen weitergeben, die in seinem Namen Leistungen bei vioma beauftragen dürfen. Der Kunde ist bei ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich und hat vioma von entstehenden Schäden freizustellen. Sollte dem Kunden das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er vioma hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihm wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
3. Nutzungsrechte
(1) Die Leistungen von vioma im Bereich Softwareerstellung, Softwarepflege und Webdesign sind urheberrechtlich geschützt. Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.
(2) Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei vioma.
(3) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken (z.B. Logos oder Figuren) gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
(4) Rohdaten und Entwürfe werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern.
4. Originale und Quellcodes
vioma ist nicht verpflichtet, Originale, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. vioma trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale oder vom Kunden überlassener Unterlagen. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.
5. Leistung
(1) Vertragliche Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, Richtwerte und keine Fixtermine.
(2) Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können eventuell vereinbarte verbindliche oder unverbindliche Fristen verlängern.
(3) Bei Aufträgen mit Layout-Gestaltung ist vioma, wenn nicht anders vereinbart, nur zur Erstellung einer Variante verpflichtet.
(4) Die Auswahl und Dimensionierung von Produkten erfolgt nach Maßgabe des Kunden. Dies gilt auch, soweit vioma den Kunden ansonsten beim Kauf von Hard-/Software von Dritten berät. Jede Beratung erfolgt allein nach Maßgabe der Kundenvorgaben hinsichtlich Bedarf und Unternehmensplanung. Installation und Konfiguration von extern gekaufter Software sowie die Einweisung/Schulung hinsichtlich der Benutzung von Hard- und Software sind nur geschuldet, soweit dies gesondert vereinbart wird.
(5) vioma ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere nicht von vioma verschuldete Ausfälle von Rechnersystemen sowie Netzverbindungen, insb. aufgrund von Stromausfall, Wasserschäden, Hackerangriffen und vergleichbaren Ursachen.
6. Fremdleistungen
(1) vioma ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistung Subunternehmer einzusetzen. vioma steht für deren Leistungen im gleichen Umfang wie für eigene ein.
(2) Die Leistungen von vioma sind regelmäßig mit der Vermittlung von Drittleistungen und der Bezugnahme auf solche verknüpft (z.B. Internet-Suchmaschinen, Buchungs- oder Bewertungsportale). Diese gelten nicht als Subunternehmer. Soweit Drittleistungen von vioma vermittelt werden (z.B. Google-Produkte, Leistungen von Buchungsportalen), unterliegen diese der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Leistungserbringers.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus besonderer Vereinbarung oder der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand o.ä. ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung.
(2) Kostenvoranschläge sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, stets unverbindlich.
(3) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von vioma anerkannt sind.
8. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
(1) Die Mindestvertragslaufzeit für die Verträge (Lizenzgebühr, Application-Service-Providing) beträgt 12 Monate ab Onlinestellung durch vioma oder Übermittlung des HTML-Codes an den Vertragspartner oder dessen Webmaster. Die Laufzeit dieser Verträge verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Abweichend davon, kann bei dem Produkt "Lizenzgebühr Website" (Miet-Website) nach den ersten 12 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Budgetgebundene Verträge (Kampagnen-Management, Consulting, SEO, Social Media, Websitepflege) laufen auf unbestimmte Zeit. Diese Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
9. Abnahme
Soweit vioma eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos in Benutzung nimmt.
10. Vorzeitige Kündigung
(1) Soweit vioma eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt für den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Beauftragte Dienstleistungen und notwendige Fremdkosten sind stets zu erstatten.
(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei vioma.
11. Mitwirkung des Kunden
(1) Soweit vereinbart oder erforderlich hat der Kunde vioma in geeigneter Weise bei der Erstellung eines Werkes sowie der Erbringung von Dienstleistungen zu unterstützen. Von ihm anzuliefernde Daten und Informationen sind im von vioma benötigten Format zu übersenden.
(2) Die Leistungen von vioma setzen hinreichendes Equipment beim Kunden voraus. Der Kunde hat bei Aufträgen und Bestellungen die von vioma benannten spezifischen technischen Anforderungen an Hardware und Software sowie deren Spezifikationen (z.B. Sicherheitseinstellungen) zu beachten. Im Vertrag nicht vorgesehene Anpassungen durch vioma sind nicht im Preis enthalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für ein regelmäßiges (tägliches) Backup von Daten und Software zu sorgen. Soweit vioma eine Pflicht zur automatisierten täglichen Datensicherung übernommen hat, obliegt es dem Kunden, weitere Datensicherungen durchzuführen oder zu beauftragen, falls dies erforderlich ist. Der Kunde hat stets eine vollständige Datensicherung seines eigenen Datenbestandes insbesondere vor der Installation neuer Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde hat im Übrigen jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht umfasst ist die der Einhaltung (z.B. steuer- oder handelsrechtlichen) gesetzlichen Archivierungspflichten dienende und längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist, soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart wird.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Aufrechterhaltung von IT-Infrastruktur inkl. Sicherheits- und Malwareschutz sowie eine ordnungsgemäße Passwortverwaltung selbst verantwortlich.
12. Hosting
Soweit vioma ASP- oder Hosting-Dienstleistungen erbringt, ist die Verfügbarkeit für 99 % im Monatsmittel gewährleistet, soweit nicht eine höhere Verfügbarkeit vereinbart wird. Soweit der Kunde mit höheren Zugriffszahlen rechnet, hat er dies vioma eine Woche im Voraus anzuzeigen.
13. Mängelrüge / Gewährleistung
Der Vertragspartner hat im Rahmen des § 377 HGB Leistung und Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei vioma zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind vioma unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beim Kauf beträgt ein Jahr.
14. Inhaltsverantwortlichkeit
(1) vioma ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Straf-, Datenschutzrecht, BGB oder sonstige Gesetze verstoßen können. Für die Prüfung reiserechtlicher Gestaltungen beim Vertragsschluss und für die Abwicklung von unter Nutzung von vioma-Produkten geschlossenen Verträgen ist vioma nicht haftbar. Bei der Beauftragung von Domainregistrierungen oder der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbst abzuklären. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung oder -werbung.
(2) Soweit der Vertragspartner vioma mit der Durchführung von Mailings oder dem Versenden von Newslettern beauftragt, trägt er die Verantwortung für das Vorhandensein der erforderlichen werbe- und datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Voraussetzungen.
(3) Soweit der Vertragspartner vioma Inhalte anliefert, Gestaltungen vorgibt oder Werbemaßnahmen beauftragt, hat er vioma von hieraus resultierenden Schäden (insb. bei vom Vertragspartner versäumter Abklärung von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.
(4) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er vioma für hieraus resultierende Schäden.
15. Online-Buchungen
(1) Soweit über von vioma erstellte resp. gehostete Software Verträge zwischen Dritten (insb. Gästen) und dem Kunden geschlossen werden, ist vioma nicht Vertragspartner. vioma haftet insb. nicht für Identität und Solvenz des Dritten oder die Erbringung von in diesen Verträgen eingegangenen Verpflichtungen.
(2) vioma weist ausdrücklich darauf hin, dass die von vioma erstellten Hilfsmittel (Abfrageformulare, Fenster, Listen, Buchungsstrecken usw.) grundsätzlich zu allen gängigen Browser in ihren jeweils zum Zeitpunkt der Programmierung aktuellen Versionen kompatibel sind. vioma ist nicht verpflichtet, Kompatibilität zu veralteten Browsern herzustellen.
16. Datenschutz
Soweit vioma für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter tätig werden soll, werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag abschließen.
17. Allg. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen vioma sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
18. Geheimhaltung
vioma wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln. Soweit vioma im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird vioma diese Verpflichtung weiterreichen.
19. Namensnennung und Referenzen
(1) vioma ist in den von vioma erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form mit Logo und Link namentlich als Entwickler zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder vioma dies nicht ausdrücklich ablehnt.
(2) vioma ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
20. Textform
Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber vioma sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform oder eines Telefax.
21. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Offenburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
General Terms & Conditions
T&Cs
Last updated: 07.10.2016
General terms and business conditions of vioma GmbH, Industriestrasse 27, 77656 Offenburg
Disclaimer for this translation:
The official version of the vioma GmbH Terms and Conditions is the German version (“Allgemeine Geschäftsbedingung der vioma GmbH”). This document is a translation of vioma GmbH’s Terms and Conditions. vioma GmbH takes no responsibility for any errors or omissions in this translation. vioma GmbH also gives no warranty, express or implied, as to the accuracy, completeness or reliability of the translation. In case of conflict or discrepancy between this translation and the German version, the German version always has priority and shall prevail.
1. Scope of Application
(1) These General Terms and Conditions of vioma GmbH Offenburg (hereinafter referred to as vioma) shall apply to all contracts entered into with vioma.
(2) vioma provides a variety of services, in particular for the online presence of hotels and tourism establishments. These T&Cs supplement the individual agreements for the services commissioned by the customer in each instance. Insofar as the individual agreements provide for differing regulations, these shall take precedence.
(3) Differing terms and conditions of the contractual partner are not binding unless expressly accepted in writing by vioma.
2. System access/password
Upon request, the Customer can obtain access to vioma booking systems (e.g. vioma Clearing Station). The Customer receives a password for access, which must be treated confidentially and secured against unauthorized access. The Customer may only disclose the password to persons who commission services from vioma on behalf of the Customer. The Customer shall be responsible for actions carried out within the scope of the Customer account in the event that third parties receive access through the fault of the Customer and shall reimburse vioma for any damage incurred. If the Customer loses the password or becomes aware of any misuse of the access, the customer must inform vioma of this immediately. The Customer will then be assigned a new login.
3. Rights of Use
(1) The services of vioma in the area of software development, software maintenance, and web design are protected by copyright. All rights of use shall be transferred to the contractual partner only upon full payment.
(2) Rights of use in terms of content, territory, and time shall only be transferred to the contractual partner to the extent that this has been expressly agreed upon or is necessary in accordance with the purpose of the contract. In all other respects, the rights shall remain with vioma.
(3) The right to change or edit is not granted unless otherwise agreed upon. The contractual partner is not entitled to use parts of works (e.g. logos or figures) separately or in any other way than as stipulated.
(4) Unless otherwise specified, raw data and drafts shall neither be handed over nor rights of use granted for them.
(5) The contractual partner is not entitled to grant sublicenses unless otherwise agreed upon. This shall also apply to use within the corporation.
4. Originals and Source Codes
vioma shall not be obliged to surrender originals, source codes or equivalent items to the contractual partner unless this has been stipulated expressly. vioma shall not be subject to any special archiving obligation with regard to the originals or documents provided by the customer. Design material is not required to be archived.
5. Services
(1) Unless otherwise agreed, contractual deadlines for services are approximate figures and not fixed dates.
(2) Delays for which the customer is responsible may prolong any agreed binding or non-binding deadlines.
(3) In the case of orders with layout design, vioma is obliged to create one version only unless otherwise agreed upon.
(4) Products shall be selected and scaled in accordance with the customer's specifications. This shall also apply if vioma otherwise advises the customer on the purchase of hardware/software from third parties. Each consultation shall take place solely in accordance with the customer's specifications with regard to requirements and corporate planning. Installation and configuration of externally purchased software, as well as instruction/training regarding the use of hardware and software, are only owed if this is agreed upon separately.
(5) vioma shall be released from its obligation to perform if and insofar as the non-fulfilment is attributable to circumstances of force majeure. This includes in particular computer system failures and network connections not caused by vioma, for example, due to power failure, water damage, hacker attacks, and comparable causes.
6. External services
(1) vioma shall be entitled to use subcontractors to render its services. vioma shall be responsible for their services to the same extent as for its own.
(2) vioma's services are regularly linked to the provision of and reference to third-party services (e.g. internet search engines, booking or evaluation portals). These are not considered subcontractors. Insofar as third-party services are procured by vioma (e.g. Google products, services of booking portals), these are the sole responsibility of the respective service provider.
7. Terms of payment
(1) The prices result from a separate agreement or the respectively valid price list. Prices agreed are exclusive of value-added tax. The reimbursement of travel costs and expenses as well as material costs or the like shall result from separate agreements.
(2) Unless expressly stated otherwise, cost estimates are always non-binding.
(3) Unless otherwise agreed, invoices are due for payment without deduction within seven days of the invoice date. In the event of default in payment, interest shall be charged in accordance with § 288 BGB (German Civil Code). We reserve the right to assert further claims.
(4) The contractual partner shall only be entitled to offset if its counterclaims have been legally established, are undisputed, or acknowledged by vioma.
8. Contract Duration and Periods of Termination
(1) The minimum duration for the contract (license fee, application service providing) is 12 months from the date of online launch by vioma or transmission of the HTML code to the contractual partner or its webmaster. The duration of these contracts shall be extended by a further 12 months unless terminated one month prior to the end of the contract at the latest. Notwithstanding this, in the case of the product "License fee website" (rental website), notice of termination may be given after the first 12 months with a termination period of one month to the end of the month.
(2) Budget-related contracts (campaign management, consulting, SEO, social media, website maintenance) run indefinitely. These contracts can be terminated with three months' notice to the end of the month.
9. Approval
If vioma performs a service, the contractual partner shall be obliged to check its functions and freedom from errors within ten working days of its provision. If the inspection does not take place within this period, the work shall be deemed to have been approved. The work shall also be deemed approved if the contractual partner uses the delivered service without complaint.
10. Premature Termination
(1) Insofar as vioma performs a service and the contractual partner wishes to terminate the contract at the concept stage, a reduced compensation for incurred expenses shall be deemed valid in the event that a right of termination has been stipulated. Otherwise § 649 BGB (German Civil Code) applies. Services commissioned and necessary third-party costs must always be reimbursed.
(2) All rights of use shall remain with vioma in the event of premature termination.
11. Customer cooperation
(1) If agreed or required, the customer shall support vioma in a suitable manner in the creation of a product and the provision of services. Data and information to be supplied by the Customer shall be sent in the format required by vioma.
(2) The services provided by vioma require sufficient equipment at the customer's premises. The Customer shall observe the specific technical requirements for hardware and software as well as their specifications (e.g. security settings) designated by vioma when placing orders. Adjustments by vioma not provided for in the contract are not included in the price.
(3) The customer shall be obliged to ensure regular (daily) backup of data and software. Insofar as vioma has assumed an obligation for automated daily data backup, it shall be up to the customer to carry out or commission further services, if necessary. The customer must always carry out a complete data examination of its data stock in advance of the installation of new hardware or software. The customer must thoroughly test each program in practice for usability and freedom from defects in its concrete configuration before commencing with the operative use of the program. The contractual scope of services does not include the longer-term data backup which serves to comply with statutory archiving obligations (e.g. under tax or commercial law) and for which the customer is responsible unless otherwise agreed separately.
(4) Unless otherwise specified, the customer is responsible for maintaining the IT infrastructure including security and malware protection as well as proper password management.
12. Hosting
Insofar as vioma provides ASP or hosting services, availability is guaranteed for 99 % of the monthly average, unless higher availability is negotiated. If the Customer expects higher access rates, it shall notify vioma of this one week in advance.
13. Notice of defects / Warranty
Within the scope of § 377 HGB (German Commercial Code), the contractual partner must immediately check performance and invoicing. Obvious defects must be reported immediately in writing to vioma. Defects that were not discovered immediately even after careful inspection must be reported to vioma in writing and specified immediately after their discovery. The warranty period for the purchase is one year.
14. Responsibility for Content
(1) vioma is neither entitled nor obliged to provide legal advice. The contractual partner is responsible for the end product. vioma is neither entitled nor obliged to provide legal advice. The contractual partner is responsible for the end product. Before utilizing designs, the contracting party must check whether they may violate competition, trademark, copyright, personal rights, criminal, or data protection laws, as well as the German Civil Code (BGB) or other laws in its industry. vioma shall not be liable for the verification of travel arrangements when concluding contracts and for the execution of contracts concluded using vioma products. When ordering domain registrations or the design of logos or names, the contractual partner must clarify any conflicting third-party trademark, title or name rights independently. The same applies to the commissioning of measures for search engine optimization or advertising.
(2) Insofar as the contractual partner commissions vioma to carry out mailings or send newsletters, the contractual partner shall be responsible for the existence of the necessary advertising and data protection consents and conditions.
(3) Insofar as the contractual partner supplies vioma with content, specifies designs, or commissions advertising measures, the contractual partner agrees to indemnify vioma against any damages resulting therefrom (in particular in the event that the contractual partner fails to clarify copyright and licensing rights).
(4) If the contractual partner delivers content in electronic form that is infected with harmful programs (e.g. computer viruses), the contractual partner shall be liable to vioma for any resulting damage.
15. Online Bookings
(1) Insofar as contracts are concluded between third parties (in particular guests) and the Customer regarding software created or hosted by vioma, vioma shall not be the contractual partner. vioma is not liable in particular for the identity and solvency of the third party or the performance of obligations entered into in these contracts.
(2) vioma expressly points out that the tools created by vioma (enquiry forms, windows, lists, booking routes, etc.) are generally compatible with all common browsers in their current versions at the time of programming. vioma is not obliged to create compatibility with outdated browsers.
16. Data protection
If vioma is to act as a commissioned data processor for the customer, the parties shall conclude a corresponding contract.
17. General limitation of liability
Claims for damages against vioma are excluded unless intentional or grossly negligent conduct or the violation of an essential contractual obligation or body or health of a person is concerned. The same shall apply if compensation is demanded for indirect or consequential damage caused by a defect. Any liability shall be limited to the damage foreseeable and typical for such cases at the time of the conclusion of the contract. Liability according to the product liability law remains unaffected.
18. Confidentiality
vioma shall treat all trade secrets of the contractual partner that become accessible within the framework of the execution of the contractual relationship confidentially. If vioma commissions a subcontractor to provide a partial service in an individual case, vioma shall transfer this obligation.
19. Credits and references
(1) vioma shall be named as developer in the products and advertising materials created by vioma in a suitable and customary form with logo and link unless otherwise stipulated or expressly rejected by vioma.
(2) vioma shall be entitled to name the contractual partner as a reference customer in its advertising material unless otherwise specified.
20. Text form
Legal declarations to vioma as well as contract amendments must be made in written form or by fax.
21. Place of Fulfilment and Jurisdiction, Choice of applicable Law
Place of fulfilment for all obligations and place of jurisdiction for all disputes arising from the contractual relationship is Offenburg, provided that the contractual partner is a merchant or a legal entity under public law. The contractual relationship is subject to the law of the Federal Republic of Germany excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.
22. Salvatory clause
Should any provision of these Terms and Conditions be or become partially or entirely invalid, then the remaining provisions shall retain their validity.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der vioma online marketing & consulting gmbh, Obermieming 141e, 6414 Mieming
1. Geltung
(1) Diese AGB der vioma online marketing & consulting GmbH Mieming (im Folgenden: vioma) gelten für alle Verträge, die mit vioma geschlossen werden.
(2) vioma erbringt eine Vielzahl von Leistungen insb. rund um den Online-Auftritt von Hotel & Tourismus. Diese AGB ergänzen die Einzelvereinbarungen zu den jeweils vom Kunden beauftragten Leistungen. Soweit die Einzelvereinbarungen abweichende Regelungen vorsehen, gehen diese vor.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von vioma schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
2. Systemzugang/Passwort
Kunden können auf Wunsch einen eigenen Zugang zu Buchungssystemen von vioma erhalten (z.B. Clearing Station). Der Kunde erhält für den Zugriff ein Passwort, das er vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern hat. Er darf es nur an Personen weitergeben, die in seinem Namen Leistungen bei vioma beauftragen dürfen. Der Kunde ist bei ihm verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich und hat vioma von entstehenden Schäden freizustellen. Sollte dem Kunden das Passwort abhanden kommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er vioma hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihm wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
3. Nutzungsrechte
(1) Die Leistungen von vioma im Bereich Softwareerstellung, Softwarepflege und Webdesign sind urheberrechtlich geschützt. Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.
(2) Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei vioma.
(3) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken (z.B. Logos oder Figuren) gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
(4) Rohdaten und Entwürfe werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern.
4. Originale und Quellcodes
vioma ist nicht verpflichtet, Originale, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. vioma trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale oder vom Kunden überlassener Unterlagen. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.
5. Leistung
(1) Vertragliche Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, Richtwerte und keine Fixtermine.
(2) Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können eventuell vereinbarte verbindliche oder unverbindliche Fristen verlängern.
(3) Bei Aufträgen mit Layout-Gestaltung ist vioma, wenn nicht anders vereinbart, nur zur Erstellung einer Variante verpflichtet.
(4) Die Auswahl und Dimensionierung von Produkten erfolgt nach Maßgabe des Kunden. Dies gilt auch, soweit vioma den Kunden ansonsten beim Kauf von Hard-/Software von Dritten berät. Jede Beratung erfolgt allein nach Maßgabe der Kundenvorgaben hinsichtlich Bedarf und Unternehmensplanung. Installation und Konfiguration von extern gekaufter Software sowie die Einweisung/Schulung hinsichtlich der Benutzung von Hard- und Software sind nur geschuldet, soweit dies gesondert vereinbart wird.
(5) vioma ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere nicht von vioma verschuldete Ausfälle von Rechnersystemen sowie Netzverbindungen, insb. aufgrund von Stromausfall, Wasserschäden, Hackerangriffen und vergleichbaren Ursachen.
6. Fremdleistungen
(1) vioma ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistung Subunternehmer einzusetzen. vioma steht für deren Leistungen im gleichen Umfang wie für eigene ein.
(2) Die Leistungen von vioma sind regelmäßig mit der Vermittlung von Drittleistungen und der Bezugnahme auf solche verknüpft (z.B. Internet-Suchmaschinen, Buchungs- oder Bewertungsportale). Diese gelten nicht als Subunternehmer. Soweit Drittleistungen von vioma vermittelt werden (z.B. Google-Produkte, Leistungen von Buchungsportalen), unterliegen diese der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Leistungserbringers.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus besonderer Vereinbarung oder der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand o.ä. ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung.
(2) Kostenvoranschläge sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, stets unverbindlich.
(3) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von vioma anerkannt sind.
8. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
(1) Die Mindestvertragslaufzeit für die Verträge (Lizenzgebühr, Application-Service-Providing) beträgt 12 Monate ab Onlinestellung durch vioma oder Übermittlung des HTML-Codes an den Vertragspartner oder dessen Webmaster. Die Laufzeit dieser Verträge verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Abweichend davon, kann bei dem Produkt "Lizenzgebühr Website" (Miet-Website) nach den ersten 12 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Budgetgebundene Verträge (Kampagnen-Management, Consulting, SEO, Social Media, Websitepflege) laufen auf unbestimmte Zeit. Diese Verträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
9. Abnahme
Soweit vioma eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos in Benutzung nimmt.
10. Vorzeitige Kündigung
(1) Soweit vioma eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt für den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Beauftragte Dienstleistungen und notwendige Fremdkosten sind stets zu erstatten.
(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei vioma.
11. Mitwirkung des Kunden
(1) Soweit vereinbart oder erforderlich hat der Kunde vioma in geeigneter Weise bei der Erstellung eines Werkes sowie der Erbringung von Dienstleistungen zu unterstützen. Von ihm anzuliefernde Daten und Informationen sind im von vioma benötigten Format zu übersenden.
(2) Die Leistungen von vioma setzen hinreichendes Equipment beim Kunden voraus. Der Kunde hat bei Aufträgen und Bestellungen die von vioma benannten spezifischen technischen Anforderungen an Hardware und Software sowie deren Spezifikationen (z.B. Sicherheitseinstellungen) zu beachten. Im Vertrag nicht vorgesehene Anpassungen durch vioma sind nicht im Preis enthalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für ein regelmäßiges (tägliches) Backup von Daten und Software zu sorgen. Soweit vioma eine Pflicht zur automatisierten täglichen Datensicherung übernommen hat, obliegt es dem Kunden, weitere Datensicherungen durchzuführen oder zu beauftragen, falls dies erforderlich ist. Der Kunde hat stets eine vollständige Datensicherung seines eigenen Datenbestandes insbesondere vor der Installation neuer Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde hat im Übrigen jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht umfasst ist die der Einhaltung (z.B. steuer- oder handelsrechtlichen) gesetzlichen Archivierungspflichten dienende und längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist, soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart wird.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Aufrechterhaltung von IT-Infrastruktur inkl. Sicherheits- und Malwareschutz sowie eine ordnungsgemäße Passwortverwaltung selbst verantwortlich.
12. Hosting
Soweit vioma ASP- oder Hosting-Dienstleistungen erbringt, ist die Verfügbarkeit für 99% im Monatsmittel gewährleistet, soweit nicht eine höhere Verfügbarkeit vereinbart wird. Soweit der Kunde mit höheren Zugriffszahlen rechnet, hat er dies vioma eine Woche im Voraus anzuzeigen.
13. Mängelrüge / Gewährleistung
Im Falle eines beiderseitigen Handelskauf hat der Vertragspartner Leistung und Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei vioma zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind vioma unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beim Kauf beträgt ein Jahr.
14. Inhaltsverantwortlichkeit
(1) vioma ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Straf-, Datenschutzrecht, oder sonstige Gesetze verstoßen können. Für die Prüfung reiserechtlicher Gestaltungen beim Vertragsschluss und für die Abwicklung von unter Nutzung von vioma-Produkten geschlossenen Verträgen ist vioma nicht haftbar. Bei der Beauftragung von Domainregistrierungen oder der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbst abzuklären. Entsprechendes gilt bei der Beauftragung von Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung oder -werbung.
(2) Soweit der Vertragspartner vioma mit der Durchführung von Mailings oder dem Versenden von Newslettern beauftragt, trägt er die Verantwortung für das Vorhandensein der erforderlichen werbe- und datenschutzrechtlichen Einwilligungen und Voraussetzungen.
(3) Soweit der Vertragspartner vioma Inhalte anliefert, Gestaltungen vorgibt oder Werbemaßnahmen beauftragt, hat er vioma von hieraus resultierenden Schäden (insb. bei vom Vertragspartner versäumter Abklärung von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.
(4) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er vioma für hieraus resultierende Schäden.
15. Online-Buchungen
Soweit über von vioma erstellte resp. gehostete Software Verträge zwischen Dritten (insb. Gästen) und dem Kunden geschlossen werden, ist vioma nicht Vertragspartner. vioma haftet insb. nicht für Identität und Solvenz des Dritten oder die Erbringung von in diesen Verträgen eingegangenen Verpflichtungen.
(2) vioma weist ausdrücklich darauf hin, dass die von vioma erstellten Hilfsmittel (Abfrageformulare, Fenster, Listen, Buchungsstrecken usw.) grundsätzlich zu allen gängigen Browser in ihren jeweils zum Zeitpunkt der Programmierung aktuellen Versionen kompatibel sind. vioma ist nicht verpflichtet, Kompatibilität zu veralteten Browsern herzustellen.
16. Datenschutz
Soweit vioma für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter tätig werden soll, werden die Parteien einen entsprechenden Vertrag abschließen.
17. Allg. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen vioma sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
18. Geheimhaltung
vioma wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln. Soweit vioma im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird vioma diese Verpflichtung weiterreichen.
19. Namensnennung und Referenzen
(1) vioma ist in den von vioma erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form mit Logo und Link namentlich als Entwickler zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder vioma dies nicht ausdrücklich ablehnt.
(2) vioma ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
20. Textform
Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber vioma sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform oder eines Telefax.
21. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Offenburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.