Informationen zu den Pauschalreiserichtlinien
Rechtliche Voraussetzungen und Umsetzung vioma BOOKING
Am 25.11.2015 hat die EU die „Pauschalreiserichtlinie“ erlassen, die die Stärkung des Verbraucherschutzes ins Zentrum der Gesetzesneuerung rückt.
Bis zum 01.07.2018 tritt die Änderung des bisherigen Reisevertragsrechts ohne jegliche Übergangsfrist in Kraft. Die gesetzliche Neuerung betrifft alle Pauschalreiseverträge, Reisevermittlungsverträge und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
Neu für Sie als Hotelier ist, dass jetzt auch Beherbergungsbetriebe in die Vermittler oder Veranstalterrolle rutschen und damit einer Reihe von neuen Auflagen und Informationspflichtengegenüber dem Reisenden nachkommen müssen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur den neuen Richtlinen
Hier finden sie eine Anleitung, wie Sie die gesetzlichen Richtlinen in der vioma Booking umsetzen können.