🚨 NICHT VERGESSEN: Barrierefreie Websites ab Juni 2025 Pflicht!
REMINDER: PFLICHT AB JUNI 2025 Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit in Deutschland (BFSG) und Österreich (BaFG). Ziel ist, dass Websites für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Mit den Barrierefreiheitsgesetzen müssen Websites ab Juni 2025 für alle Nutzergruppen zugänglich sein. Das bedeutet unter anderem: ✅ Hohe Kontraste & gut lesbare Schriftarten für Sehbehinderte. ✅ Einfache Navigation & verständliche Sprache für bessere Zugänglichkeit. Betreiben Sie Ihre Website über vioma? Gute Nachrichten: Wir übernehmen die technischen Anpassungen für Sie! Achtung: Für die inhaltliche Gestaltung nach den neuen Vorgaben sind Sie selbst verantwortlich. Wir unterstützen Sie aber gerne mit unserem kostenlosen Barrierefreiheits-Check und prüfen, wie barrierefrei Ihre Website ist. Jetzt prüfen lassen & konkrete Empfehlungen erhalten! ZUM BARRIEREFREIHEITS-CHECK