Anpassungen des vioma Cookie-Consent-Dialogs – vereinfachter Wiederaufruf für Benutzer
Um die Verwaltung der getätigten Datenschutzeinstellungen eines Websitebesuchers noch benutzerfreundlicher zu gestalten, erhält der vioma Cookie-Consent-Dialog ein neues Feature.
Wir möchten Sie hiermit über ein neues Feature unseres vioma Cookie-Consent-Dialogs informieren.
Spätestens seit dem BGH-Urteil „Planet49“ (wir berichteten hier bereits) ist es klar, dass Cookies, die zu Werbe- oder Marketingzwecken beim Besuch einer Website gesetzt werden, zwingend einer wirksamen Einwilligung auf der Grundlage des Art. 7 DSGVO bedürfen. Da eine Einwilligung widerruflich ist, muss eine entsprechende Möglichkeit zum Widerruf vorhanden sein, welche so einfach sein sollte wie die Zustimmung selbst.
Um die Verwaltung der getätigten Datenschutzeinstellungen eines Websitebesuchers noch benutzerfreundlicher zu gestalten, werden wir zusätzlich zur bereits bestehenden Widerrufsmöglichkeit in den Datenschutzhinweisen einen separaten Link mit der Bezeichnung „Datenschutzeinstellungen“ im Footer Ihrer Website einbinden. Über diesen Link wird es dem Websitebesucher möglich sein, seine Einwilligung zu verwalten. Die Einbindung des Links wird in dieser Woche starten und ist für Sie selbstverständlich ein kostenloser Service.